Generalunternehmer beauftragen: Checkliste

Beauftragen Sie einen Generalunternehmer erfolgreich mit unseren Tipps zur Vermeidung typischer Fehler bei Kosten und Projektmanagement. Lesen Sie mehr!

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Generalunternehmer beauftragen: Checkliste
Generalunternehmer beauftragen: Checkliste

Generalunternehmer beauftragen: Darauf sollten Sie achten

Die Beauftragung eines Generalunternehmers ist ein rechtlich und finanziell bedeutender Schritt, der über Jahre nachwirkt – im positiven wie im negativen Sinn. Während die Auswahl des richtigen Betriebs bereits über Referenzen und Angebote entschieden wird, hängt der eigentliche Projekterfolg maßgeblich von der Vertragsgestaltung ab. Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei der eigentlichen Beauftragung – also der Phase zwischen Angebotsvergleich und Baubeginn – konkret ankommt.

Der Vertrag als Fundament der Zusammenarbeit

Ein mündliches "Wir machen das schon" ersetzt keinen schriftlichen Vertrag. Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt sich ein Bauvertrag, der sich an den Regelungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) orientiert, da diese speziell auf Bauprojekte zugeschnittene Regelungen zu Fristen, Mängeln und Abnahme enthält, die über die allgemeinen Regelungen des BGB hinausgehen. Wichtig ist dabei nicht nur, dass ein Vertrag existiert, sondern dass er die tatsächlich vereinbarten Leistungen präzise und vollständig abbildet.

Leistungsbeschreibung: Je detaillierter, desto sicherer

Der wichtigste Bestandteil jedes Bauvertrags ist eine möglichst detaillierte Leistungsbeschreibung. Statt pauschaler Formulierungen wie "Badsanierung nach Kundenwunsch" sollte der Vertrag konkret auflisten, welche Materialien, Marken oder zumindest Qualitätsstufen zum Einsatz kommen, welche Arbeiten in welchem Umfang enthalten sind und was ausdrücklich nicht Teil der Leistung ist. Je vager die Leistungsbeschreibung, desto größer das Risiko für spätere Meinungsverschiedenheiten darüber, was eigentlich vereinbart war. Eine ähnlich strukturierte Herangehensweise beim Angebotsvergleich beschreiben wir auch im Beitrag zur Auswahl seriöser Badumbau-Firmen.

Zahlungsplan an Baufortschritt koppeln

Ein seriöser Zahlungsplan orientiert sich an nachvollziehbaren Baufortschritten statt an festen Kalenderdaten. Übliche Staffelungen sehen eine Anzahlung bei Vertragsabschluss, weitere Teilzahlungen nach Abschluss bestimmter Bauphasen – etwa Rohinstallation oder Rohbau – sowie eine Schlusszahlung nach mangelfreier Abnahme vor. Seien Sie skeptisch bei Forderungen nach ungewöhnlich hohen Vorauszahlungen, insbesondere wenn diese einen Großteil der Gesamtsumme bereits vor Baubeginn umfassen – dies erhöht Ihr finanzielles Risiko erheblich, sollte der Betrieb die Arbeiten nicht wie vereinbart ausführen.

Termine verbindlich festhalten

Ein Bauzeitenplan mit konkretem Baubeginn und realistischem Fertigstellungstermin sollte fester Bestandteil des Vertrags sein. Wichtig ist dabei auch die Frage, welche Konsequenzen eine Terminüberschreitung hat – idealerweise vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe für den Fall erheblicher, selbstverschuldeter Verzögerungen. Gleichzeitig sollte der Zeitplan realistische Pufferzeiten für witterungsbedingte oder durch unerwartete Befunde verursachte Verzögerungen enthalten, statt unrealistisch eng kalkuliert zu sein.

Gewährleistung und Sicherheiten

Nach deutschem Werkvertragsrecht besteht bei Bauleistungen üblicherweise eine gesetzliche Gewährleistung von fünf Jahren ab Abnahme. Lassen Sie sich diese Frist im Vertrag ausdrücklich bestätigen. Zusätzlich empfiehlt sich bei größeren Projekten die Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehalts – ein bestimmter Prozentsatz der Vertragssumme, der erst nach Ablauf einer vereinbarten Frist ohne aufgetretene Mängel ausgezahlt wird. Dieser Einbehalt gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, sollten nach der Abnahme Mängel auftreten.

Umgang mit Nachträgen vertraglich regeln

Selbst bei sorgfältigster Planung lassen sich Nachträge – zusätzliche, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen – bei Bauprojekten nicht vollständig ausschließen. Wichtig ist, wie damit umgegangen wird: Ein guter Vertrag sieht vor, dass Nachträge vor ihrer Ausführung schriftlich mit Preis- und Terminauswirkung dokumentiert und von Ihnen freigegeben werden müssen. Ohne eine solche Regelung riskieren Sie, erst mit der Schlussrechnung von unerwarteten Zusatzkosten zu erfahren, ohne vorher die Möglichkeit gehabt zu haben, Alternativen zu prüfen oder abzulehnen. Typische Kostenfallen, die häufig als Nachtrag auftauchen, beschreiben wir ausführlicher im Beitrag Kostenfallen bei Badsanierungen.

Subunternehmer und Verantwortlichkeit

Viele Generalunternehmer arbeiten mit Subunternehmern für einzelne Gewerke zusammen. Wichtig ist, dass der Generalunternehmer vertraglich die volle Verantwortung für die Gesamtleistung trägt – auch für die Arbeiten der beauftragten Subunternehmer. Fragen Sie im Vorfeld, welche Gewerke mit eigenem Personal und welche über Subunternehmer ausgeführt werden, und lassen Sie sich bestätigen, dass die Gesamtgewährleistung beim Generalunternehmer verbleibt, unabhängig davon, welcher Subunternehmer die konkrete Ausführung übernommen hat.

Versicherungsnachweis vor Vertragsabschluss

Ein oft übersehener, aber wichtiger Punkt ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Generalunternehmers. Diese deckt Schäden ab, die während der Bauausführung an Ihrem Eigentum entstehen könnten. Ein seriöser Betrieb legt diesen Nachweis auf Nachfrage unkompliziert vor – zögert ein Anbieter hier oder liefert keine klare Antwort, ist das ein Warnsignal.

Abnahme als kritischer Schlusspunkt

Die Abnahme markiert rechtlich den Übergang der Gefahr auf Sie als Auftraggeber und den Beginn der Gewährleistungsfrist. Nehmen Sie sich für diesen Termin ausreichend Zeit und arbeiten Sie mit einer strukturierten Checkliste, statt die Abnahme unter Zeitdruck oberflächlich durchzuführen. Offene Mängel sollten schriftlich in einem Abnahmeprotokoll mit vereinbarter Nachbesserungsfrist festgehalten werden – eine mündliche Zusage zur späteren Nachbesserung ist im Streitfall schwer nachweisbar.

Kündigung und Ausstieg aus dem Vertrag

Auch wenn niemand zu Beginn eines Projekts daran denken möchte: Ein solider Vertrag regelt auch, unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Kündigung durch eine der beiden Seiten möglich ist. Bei gravierenden Mängeln oder wiederholter Nichteinhaltung vereinbarter Termine sollte eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung als letztes Mittel vertraglich vorgesehen sein. Ebenso wichtig ist die Regelung, wie bereits erbrachte Teilleistungen im Fall einer Kündigung abgerechnet werden, um nicht in einer rechtlichen Grauzone zu landen.

Häufige Fehler bei der Vertragsgestaltung

Zu vage Leistungsbeschreibung. Führt regelmäßig zu Diskussionen darüber, was ursprünglich vereinbart war.

Zahlungsplan mit zu hohen Vorauszahlungen. Erhöht das finanzielle Risiko erheblich, sollte der Betrieb die Arbeiten nicht wie vereinbart ausführen.

Kein klarer Prozess für Nachträge vereinbart. Führt oft zu unerwarteten Zusatzkosten, die erst mit der Schlussrechnung sichtbar werden.

Abnahme ohne strukturierte Prüfung durchgeführt. Erschwert spätere Gewährleistungsansprüche für zu diesem Zeitpunkt übersehene Mängel.

Keine Regelung für vorzeitige Vertragsbeendigung. Führt bei ernsthaften Konflikten zu rechtlicher Unsicherheit über bereits erbrachte Teilleistungen.

Warum BAYAZID Innenausbau GmbH?

BAYAZID Innenausbau GmbH arbeitet als Generalunternehmer in München mit transparenten, detailliert ausgearbeiteten Verträgen, die Leistungsumfang, Zahlungsplan und Gewährleistung klar regeln – als Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ohne spätere Überraschungen.

Praxisbeispiel aus München

Bei der Beauftragung eines Sanierungsprojekts in München wurde vor Vertragsunterzeichnung eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit konkreten Materialangaben und ein an Baufortschritte gekoppelter Zahlungsplan vereinbart. Als während der Bauphase ein unerwarteter Befund auftrat, wurde dieser gemäß der vertraglich vereinbarten Nachtragsregelung schriftlich dokumentiert und vor Weiterarbeit freigegeben – der Bauherr behielt dadurch die volle Kostenkontrolle über das gesamte Projekt.

Vor- und Nachteile: VOB-Vertrag vs. BGB-Werkvertrag

VOB-Vertrag: speziell auf Bauprojekte zugeschnittene Regelungen zu Fristen und Mängeln, aber komplexer in der Handhabung für Laien.

BGB-Werkvertrag: einfacher verständlich, bietet aber teilweise weniger spezifische Regelungen für die Besonderheiten von Bauprojekten.

Alternative: Rechtliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung

Bei größeren oder besonders komplexen Bauprojekten kann sich die Prüfung des Vertragsentwurfs durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt lohnen. Diese zusätzliche Investition amortisiert sich häufig bereits, wenn dadurch nur eine einzige unklare oder nachteilige Vertragsklausel identifiziert und korrigiert wird.

Fazit

Die Beauftragung eines Generalunternehmers sollte nie überstürzt erfolgen – eine detaillierte Leistungsbeschreibung, ein an Baufortschritte gekoppelter Zahlungsplan, eine klare Nachtragsregelung sowie schriftlich bestätigte Gewährleistung sind die zentralen Bausteine eines soliden Vertrags. Wer diese Punkte vor der Unterschrift sorgfältig prüft, reduziert das Risiko für spätere Konflikte erheblich und schafft die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Sie planen die Beauftragung eines Generalunternehmers in München? Kontaktieren Sie BAYAZID Innenausbau GmbH für ein transparentes Angebot.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sollte ich einen VOB- oder BGB-Vertrag wählen?
Bei größeren Bauprojekten bietet ein VOB-Vertrag spezifischere Regelungen, ein BGB-Werkvertrag ist einfacher verständlich – beide sollten in jedem Fall detailliert ausformuliert sein.

Wie sollte der Zahlungsplan idealerweise aussehen?
An nachvollziehbare Baufortschritte gekoppelt, mit moderater Anzahlung und Schlusszahlung erst nach mangelfreier Abnahme.

Was gehört in eine gute Leistungsbeschreibung?
Konkrete Angaben zu Materialien, Umfang der Arbeiten und eine klare Abgrenzung, was nicht Teil der Leistung ist.

Wie werden Nachträge idealerweise geregelt?
Schriftliche Dokumentation mit Preis- und Terminauswirkung vor Ausführung, mit Ihrer expliziten Freigabe.

Was ist ein Gewährleistungseinbehalt?
Ein Teil der Vertragssumme, der erst nach Ablauf einer vereinbarten mängelfreien Frist ausgezahlt wird und zusätzliche Sicherheit bietet.

Lohnt sich eine anwaltliche Vertragsprüfung?
Bei größeren Projekten ja – die Investition amortisiert sich oft bereits durch eine einzige korrigierte, nachteilige Klausel.

Was sollte der Vertrag zur vorzeitigen Kündigung regeln?
Die Voraussetzungen für eine Kündigung bei gravierenden Mängeln sowie die Abrechnung bereits erbrachter Teilleistungen im Kündigungsfall.

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