Sanierung Eigentumswohnung München: Planung und Kosten
Bei der Sanierung einer Eigentumswohnung in München ist die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum entscheidend – Eingriffe in Leitungen oder tragende Wände können einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfordern.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die Sanierung Ihrer Eigentumswohnung rechtlich und praktisch richtig planen.
Viele Eigentümer von Eigentumswohnungen übersehen, dass bestimmte Maßnahmen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erfordern – mit der Folge von Verzögerungen oder sogar Rückbauforderungen.
Unser Ziel: Sie frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären und die Sanierung entsprechend zu planen.
Bei Eigentumswohnungen unterscheidet die Teilungserklärung zwischen Sondereigentum (Ihre Wohnung im Innenbereich) und Gemeinschaftseigentum (tragende Bauteile, Fassade, zentrale Leitungen). Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum benötigen in der Regel einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Diese rechtliche Besonderheit unterscheidet die Sanierung einer Eigentumswohnung deutlich von der eines Einfamilienhauses und sollte von Anfang an in die Zeitplanung einfließen.
Bei der Sanierung einer Eigentumswohnung sind drei Aspekte besonders wichtig:
Rechtliche Klärung vorab
Prüfen Sie frühzeitig, welche Maßnahmen zustimmungspflichtig sind – besonders bei Sanitär- und Elektroinstallationen mit Eingriff in zentrale Leitungen.
Koordination mit der Hausverwaltung
Eine frühe Abstimmung erleichtert den Genehmigungsprozess und den reibungslosen Bauablauf.
Rücksichtnahme auf Nachbarn
Klare Kommunikation über Baulärm und Zeitraum verhindert Konflikte während der Bauphase.
Die Sanierungskosten für eine Eigentumswohnung entsprechen weitgehend denen einer regulären Wohnungssanierung:
Teilsanierung
400 € bis 800 € pro m²
Komplettsanierung
600 € bis 1.400 € pro m²
Hinzu kommen bei Eingriffen ins Gemeinschaftseigentum möglicherweise anteilige Kosten für Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, etwa bei gemeinsamen Leitungssanierungen.
1. Teilungserklärung prüfen
Wir klären, welche Maßnahmen Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum betreffen.
2. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen
Bei Eingriffen ins Gemeinschaftseigentum wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung benötigt.
3. Angebot und Zeitplan
Sie erhalten ein detailliertes Angebot inklusive realistischem Zeitrahmen.
4. Koordinierte Umsetzung
Alle Gewerke werden zentral koordiniert, unter Rücksichtnahme auf Nachbarn und Hausordnung.
5. Abnahme und Übergabe
Gemeinsame Qualitätsprüfung vor dem Einzug.
Zustimmung erst nach Baubeginn eingeholt
Maßnahmen ohne notwendige Zustimmung können zu Rückbauforderungen führen.
Zeitplan ohne Berücksichtigung der Eigentümerversammlung erstellt
Der Beschlussprozess kann mehrere Wochen dauern – wird das übersehen, verzögert sich das gesamte Projekt.
Nachbarn nicht informiert
Fehlende Kommunikation über Baulärm führt häufig zu unnötigen Konflikten.
1. Teilungserklärung frühzeitig prüfen
Die Teilungserklärung legt fest, was zum Sonder- und was zum Gemeinschaftseigentum gehört – klären Sie das vor der Planung.
2. Hausverwaltung frühzeitig informieren
Eine frühe Information ermöglicht eine zeitnahe Behandlung in der nächsten Eigentümerversammlung.
3. Rücksicht auf Nachbarn nehmen
Informieren Sie Nachbarn über Lärmbelastung und Bauzeitraum – das erleichtert das Zusammenleben während der Bauphase.
Seit 2016 begleiten wir Eigentümer von Eigentumswohnungen in München durch den gesamten Sanierungsprozess – inklusive Unterstützung bei der Antragstellung für die Eigentümerversammlung.
Unsere Erfahrung mit Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Ausgangslage
Eine Eigentümerin in München-Giesing wollte ihre Eigentumswohnung komplett sanieren, inklusive neuer Leitungen, die durch Gemeinschaftseigentum verlaufen.
Umsetzung
Wir unterstützten bei der Antragstellung für die Eigentümerversammlung und erstellten parallel ein detailliertes Sanierungskonzept.
Ergebnis
Nach Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verlief die Sanierung planmäßig ohne rechtliche Komplikationen.
Frühzeitige rechtliche Klärung
- Vorteile: Rechtssicherheit, keine Verzögerungen durch nachträgliche Zustimmungspflicht.
- Nachteile: Zusätzlicher Zeitaufwand vor Baubeginn.
Sanierung ohne vorherige Prüfung
- Vorteile: Schnellerer Start.
- Nachteile: Risiko von Rückbauforderungen bei fehlender Zustimmung.
Teilsanierung ohne Gemeinschaftseigentum
Wer Verzögerungen durch Eigentümerversammlungen vermeiden möchte, kann sich zunächst auf Maßnahmen innerhalb des Sondereigentums beschränken.
Frühzeitige Abstimmung mit der Hausverwaltung
Eine informelle Vorabstimmung mit der Hausverwaltung kann den formellen Beschlussprozess beschleunigen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Sanierung Eigentumswohnung München Kosten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Wohnungssanierung München: Kosten, Ablauf und Planung.
Die Sanierung einer Eigentumswohnung erfordert zusätzliche rechtliche Überlegungen gegenüber einem Einfamilienhaus – wer die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum frühzeitig klärt, vermeidet Verzögerungen.
Jetzt Beratung anfordern
Sie planen die Sanierung Ihrer Eigentumswohnung? Kontaktieren Sie BAYAZID – wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.
Ihr Ansprechpartner in München
Brauche ich eine Zustimmung für die Sanierung meiner Eigentumswohnung?
Bei Maßnahmen innerhalb des Sondereigentums meist nicht, bei Eingriffen ins Gemeinschaftseigentum in der Regel ja.
Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?
Meist tragende Wände, Fassade, Fenster (außen) und zentrale Versorgungsleitungen.
Wie lange dauert der Zustimmungsprozess?
Je nach Turnus der Eigentümerversammlung 4 bis 12 Wochen.
Was kostet die Sanierung einer Eigentumswohnung?
Vergleichbar mit einer regulären Wohnungssanierung, zwischen 600 € und 1.400 € pro m².

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