Förderung zuerst
Wer eine Haussanierung in Bayern fördern lassen möchte, sollte nicht erst nach dem fertigen Angebot nach Zuschüssen suchen. Förderprogramme beeinflussen bereits die technische Planung, die Gliederung der Leistungen und den zulässigen Zeitpunkt der Beauftragung. Ein unverbindliches Angebot ist meist noch kein Problem. Ein verbindlicher Auftrag, ein falsch formulierter Vertrag oder der tatsächliche Baustart kann die Förderung dagegen ausschließen. Bei der KfW-Heizungsförderung ist vor dem Antrag sogar ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich – allerdings mit einer wirksamen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die KfW nennt für den Heizungstausch nun 30 bis 80 Prozent Zuschuss, neue Kostenobergrenzen und veränderte Boni. Auch die Kombination einer Effizienzhaus-Sanierung mit Einzelmaßnahmen muss genauer geprüft werden: Zwischen bestimmten Förderwegen kann eine dreijährige Sperrfrist liegen. Frühere Übersichten und Rechenbeispiele sind deshalb nicht ohne Prüfung übertragbar.
Für Eigentümer in Bayern kommen mehrere Ebenen zusammen: BAFA-Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagentechnik, KfW-Förderung für Heizung und Effizienzhaus, ein Ergänzungskredit, geförderte Energieberatung, steuerliche Alternativen sowie kommunale Programme. Im Münchner Stadtgebiet kann zusätzlich das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude relevant sein. Andere Städte und Landkreise haben eigene oder zeitlich begrenzte Angebote.
Der Beitrag zeigt, welche Fördermittel vor dem Angebot geprüft werden sollten, wie förderfähige Arbeiten von normaler Sanierung getrennt werden und welche Unterlagen später benötigt werden. Die Angaben entsprechen dem geprüften Stand vom 27. Juli 2026. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern und müssen für das konkrete Gebäude, die antragstellende Person und den Antragszeitpunkt kontrolliert werden. Wenn der bauliche Umfang noch unklar ist, können Sie zunächst die Haussanierung in München einordnen und anschließend den Förderweg mit einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten festlegen.

Das häufigste Problem ist die falsche Reihenfolge. Eigentümer planen Fenster, Fassade, Heizung und Innenausbau, lassen ein Gesamtangebot erstellen und unterschreiben es. Erst danach fragen sie nach der Förderung Haussanierung. Ob ein solcher Vertrag bereits förderschädlich ist, hängt vom Programm und seiner Formulierung ab. Eine nachträglich ergänzte Förderklausel wird bei der KfW-Heizungsförderung ausdrücklich nicht akzeptiert.
Hinzu kommt ein zweites Problem: Eine Haussanierung ist förderrechtlich kein einheitliches Leistungspaket. Dämmung, neue Fenster oder Heizungsoptimierung können förderfähig sein. Neue Bodenbeläge, Malerarbeiten, ein geänderter Grundriss oder eine hochwertige Badausstattung sind es nicht automatisch. Notwendige Umfeld- und Wiederherstellungsarbeiten können teilweise anerkannt werden, müssen aber der geförderten Hauptmaßnahme fachlich und rechnerisch zugeordnet sein. Der Ratgeber Haussanierungskosten mit Zuschüssen senken vertieft diese Kostentrennung.
Ziel ist eine Förderarchitektur, die vor der verbindlichen Beauftragung feststeht. Sie beantwortet fünf Fragen: Welche Maßnahmen sind technisch sinnvoll? Soll schrittweise oder zum Effizienzhaus saniert werden? Welche Stelle ist zuständig? Welche Vertrags- und Antragsreihenfolge gilt? Welche Nachweise müssen Angebot, Ausführung und Rechnung enthalten? Erst danach werden Angebote vergleichbar.
Das Ziel ist nicht der höchste theoretische Zuschuss. Eine zusätzliche Maßnahme lohnt sich nicht automatisch, nur weil sie gefördert wird. Entscheidend sind Bauzustand, Energieeinsparung, eigenes Budget, Finanzierung und langfristige Nutzung. Die Wahl zwischen Komplettsanierung und Einzelmaßnahmen hilft, die Eingriffstiefe festzulegen.
Bei einer Haussanierung München kommen außerdem städtische Programme und die örtliche Baustellenorganisation hinzu. Förderfähige Kosten und tatsächliche Projektkosten bleiben zwei verschiedene Größen. Gerüst, Schutz, Transport oder Wiederherstellung können nur innerhalb der jeweiligen Regelung anerkannt werden. Wer den Sanierungsumfang vor dem Angebot strukturieren möchte, kann die bauliche Projektprüfung bei BAYAZID anfragen. Förderantrag, Energieausweis und Bestätigungen bleiben Aufgabe der dafür zugelassenen Fachleute und Förderstellen.
BAFA-Einzelmaßnahmen. Das BAFA fördert bei bestehenden Wohngebäuden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung sowie die dazugehörige Fachplanung und Baubegleitung. Zur Gebäudehülle gehören beispielsweise Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, außerdem Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz. Das Gebäude muss die Altersvoraussetzung erfüllen; bei der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Die BAFA-Förderung der Gebäudehülle nennt 15 Prozent Grundförderung. Die förderfähigen Ausgaben sind grundsätzlich auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Mit anerkanntem individuellem Sanierungsfahrplan kann die Grenze auf 60.000 Euro steigen; außerdem kann ein iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten möglich sein. Ob eine Maßnahme den Fahrplan korrekt umsetzt, prüft der Energieeffizienz-Experte.
KfW-Heizungsförderung. Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude ist der Zuschuss 458 der zentrale Förderweg für eine neue klimafreundliche Heizung oder einen Netzanschluss. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Abhängig von Selbstnutzung, Altanlage, Einkommen und Familie können Boni hinzukommen; insgesamt nennt die KfW-Heizungsförderung 458 maximal 80 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt. Die Obergrenzen verändern sich ab Februar 2027 erneut.
KfW-Effizienzhaus. Eine systemische Sanierung wird nicht nach einzelnen Fenstern oder Dämmflächen gefördert, sondern nach dem erreichten Gebäudestandard. Der KfW-Kredit 261 bietet bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss hängt von Effizienzhaus-Stufe und möglichen Bonusmerkmalen ab. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag und begleitet die energetische Qualität.
Zum Stand Juli 2026 werden unter anderem die Stufen Effizienzhaus 40, 55, 70 und 85 mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse sowie Effizienzhaus Denkmal gefördert. Nicht jede Stufe erhält denselben Tilgungszuschuss. Bei Erneuerbare-Energien-Klassen reicht der reguläre Zuschuss derzeit von null bis zehn Prozent, bei Nachhaltigkeits-Klassen von fünf bis 15 Prozent. Zusätzliche Boni können für ein Worst Performing Building oder eine serielle Sanierung gelten. Entscheidend ist nicht die frühere Energieklasse allein, sondern die bestätigte Zielstufe nach Sanierung.
Energieberatung. Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet Maßnahmen über mehrere Jahre und kann bei BAFA-Einzelmaßnahmen Vorteile bringen. Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude wird derzeit mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars unterstützt, begrenzt auf 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer WEG-Versammlung können zusätzlich 250 Euro möglich sein.
Bayern und Kommunen. Ein allgemeiner Landeszuschuss für jede private Haussanierung besteht nicht. Die Energieberatung in Bayern und die bayerische Förderfibel helfen bei der Suche nach zielgruppen- oder ortsbezogenen Programmen. Für Mietwohngebäude ab drei Einheiten kann das Bayerische Modernisierungsprogramm relevant sein. Im Stadtgebiet München sind zusätzlich die aktuellen FKG-Bausteine zu prüfen. Für Grundstücke außerhalb Münchens gelten diese städtischen Zuschüsse nicht.
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Erst das Gebäude, dann das Programm. Die Förderung darf nicht bestimmen, welche Schäden ignoriert werden. Zuerst werden Dach, Fassade, Fenster, Keller, Feuchte, Leitungen, Heizung und Nutzung geprüft. Danach entscheidet der Energieeffizienz-Experte, welche energetische Sanierung des Hauses technisch zusammenpasst. Die Checkliste zur Bestandsaufnahme verhindert, dass sichtbare Oberflächen den tatsächlichen Sanierungsbedarf verdecken.
Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus. Bei einzelnen Maßnahmen werden Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung oder Heizung in getrennten Förderwegen betrachtet. Bei KfW 261 muss das gesamte Gebäude eine definierte Effizienzhaus-Stufe erreichen. Diese Entscheidung gehört vor die Angebotserstellung, weil Nachweise, technische Werte und Kostenstruktur unterschiedlich sind. Die Abgrenzung einer Kernsanierung zeigt, dass bauliche Tiefe und energetischer Förderweg nicht dasselbe bedeuten.
Neue Kombinationsregel beachten. Seit dem 21. Juli 2026 ist die frühere Aussage „KfW und BAFA lassen sich einfach kombinieren“ zu pauschal. Die KfW weist bei der Effizienzhaus-Förderung auf ein zeitlich befristetes Kombinationsverbot mit BEG-Einzelmaßnahmen hin. Die Frist von drei Jahren beginnt mit der positiven Entscheidung nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Weitere Einzelmaßnahmen innerhalb ihrer Höchstbeträge können möglich bleiben. Vor jedem Antrag muss deshalb schriftlich feststehen, welcher Kostenanteil welchem Förderweg zugeordnet wird. Der Beitrag Fördermittel einer Komplettsanierung darf nur zusammen mit den aktuellen Merkblättern verwendet werden.
Angebot förderfähig gliedern. Ein brauchbares Angebot nennt Bauteil, Menge, technisches Produkt, Einbau, Anschlussarbeiten, notwendige Nebenleistungen und Umsatzsteuer. Förderfähige Hauptmaßnahmen, mögliche Umfeldmaßnahmen und nicht förderfähige Gestaltung werden getrennt. Bei Fenstern betrifft das etwa Ausbau, neues Element, Befestigung, luftdichten Anschluss, Laibung und gegebenenfalls Sonnenschutz. Die Fenster- und Türmontage muss mit Dämmung, Lüftung und Anschlussdetails abgestimmt sein.
Fassade und Innenausbau verbinden. Wird eine Außenwand gedämmt, beeinflusst das Gerüst, Fensterbänke, Dachanschlüsse, Sockel und Innenlaibungen. Die Fassadensanierung in München kann deshalb nicht als isolierte Quadratmeterposition betrachtet werden. Gleiches gilt für Rohinstallation und Oberflächen: Förderfähige Anlagentechnik muss fertig geplant und geprüft sein, bevor Trockenbau im Bestand Leitungswege schließt.
Vertrag passend zum Programm. Bei KfW 458 wird für den Antrag ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung verlangt. Die Bedingung muss bereits beim Abschluss enthalten sein und sich auf die Förderzusage beziehen. Für KfW 261 bestehen zusätzlich Wege über einen bedingten Vertrag oder ein dokumentiertes Beratungsgespräch beim Finanzierungspartner. BAFA und kommunale Programme haben eigene Regeln. Eine Musterklausel darf nicht ungeprüft von einem Programm auf ein anderes übertragen werden.
Nachweise mitbestellen. Das Angebot sollte festlegen, welche Produktdaten, Fachunternehmererklärungen, Rechnungsangaben, Fotos und Prüfprotokolle übergeben werden. Nachträglich beschaffte Nachweise verursachen Zeit und können unvollständig bleiben. Bei einer koordinierten Ausführung werden Planstand, Freigaben und Dokumentation den jeweiligen Gewerken zugeordnet.
Finanzierung getrennt rechnen. Ein Zuschuss wird häufig erst nach Abschluss und Prüfung ausgezahlt. Er ersetzt weder Abschlagszahlungen noch Eigenkapital. Für bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte BEG-Einzelmaßnahmen kann der KfW-Ergänzungskredit 358/359 bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanzieren. Der Beitrag Generalunternehmer und Sanierungskosten hilft, zusätzlich den Koordinationsaufwand im Gesamtbudget sichtbar zu machen.

Förderquoten dürfen nie direkt auf die gesamten Haussanierungskosten angewendet werden. Berechnet wird nur auf anerkannte förderfähige Ausgaben und innerhalb der jeweiligen Obergrenzen. Ein Angebot über 180.000 Euro kann beispielsweise nur 70.000 Euro energetische Arbeiten enthalten. Der Rest kann aus Elektrik, Sanitär, Grundriss, Bad, Boden und Gestaltung bestehen.
| Förderweg | Stand Juli 2026 | Vor dem Angebot klären |
|---|---|---|
| BAFA Gebäudehülle | 15 % Grundförderung; iSFP-Bonus möglich | Bauteilwerte, EEE, Kosten je Wohneinheit |
| KfW Heizung 458 | 30 % Grundförderung; mit Boni bis 80 % | Heizung, Selbstnutzung, Einkommen, Vertrag |
| KfW Effizienzhaus 261 | Bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit | Zielstandard, BzA, Tilgungszuschuss |
| KfW 358/359 | Bis 120.000 € Ergänzungskredit je Wohneinheit | Vorhandene Zuschusszusage, Finanzierung |
| Energieberatung | 50 % des Honorars innerhalb der Höchstbeträge | Antrag vor Beratungsvertrag |
| § 35c EStG | 20 % über drei Jahre, max. 40.000 € je Objekt | Selbstnutzung, Gebäudealter, Steuerwirkung |
Ein neutraler Vergleich beginnt deshalb mit drei Summen: Gesamtbaukosten, grundsätzlich förderfähige Kosten und voraussichtlicher Zuschuss. Danach folgt die Liquidität. Rechnungen und Abschläge müssen zunächst bezahlt werden, auch wenn ein Zuschuss später ausgezahlt wird. Der Kostenrahmen einer Haussanierung in München bietet eine bauliche Orientierung, ersetzt aber keine Förderberechnung.
Fachplanung und Baubegleitung sind teilweise selbst förderfähig. Beim BAFA beträgt der Fördersatz dafür 50 Prozent; die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro begrenzt, bei größeren Wohngebäuden auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt 20.000 Euro. Diese Leistung ist nicht dasselbe wie die allgemeine Bauleitung des gesamten Innenausbaus.
Für selbst genutzte Gebäude kann die steuerliche Förderung nach § 35c EStG eine Alternative sein. Sie verteilt 20 Prozent der begünstigten Kosten über drei Jahre und ist auf 40.000 Euro je Objekt begrenzt. Für dieselben Kosten dürfen keine öffentlichen Zuschüsse oder zinsverbilligten Förderdarlehen genutzt werden. Steuerliche Wirkung und ausreichende Einkommensteuer sollten vorab mit einer Steuerberatung geprüft werden. Wenn der bauliche Umfang feststeht, können Sie den Kostenrahmen der Ausführung besprechen.
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1. Eigentum und Nutzung klären. Selbstnutzung, Vermietung, WEG, Anzahl der Wohneinheiten und Gebäudealter beeinflussen die Förderfähigkeit. Bei Gemeinschaftseigentum müssen Beschlüsse, Kostenverteilung und Antragsteller vorliegen.
2. Bestand aufnehmen. Pläne, Energieausweis, Baujahr, Heizung, Hüllflächen, Schäden und frühere Sanierungen werden zusammengestellt. Die Planung einer Haussanierung in München erläutert Bestand, Lage und Baustellenorganisation.
3. Energieberatung beauftragen. Vor dem Beratungsvertrag wird geprüft, ob die Beratung selbst gefördert werden soll. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte entwickelt Maßnahmen, berechnet technische Anforderungen und stellt erforderliche Bestätigungen aus.
4. Förderweg auswählen. Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus, Heizung, kommunale Förderung und steuerliche Alternative werden verglichen. Für jede Maßnahme wird genau ein Hauptförderweg festgelegt. Die energetische Haussanierung in München ergänzt die technische Einordnung.
5. Technische Vorgaben festlegen. U-Werte, Dämmstärken, Fenster, Wärmebrücken, Lüftung, Heizlast, hydraulischer Abgleich und zulässige Produkte werden vor der Ausschreibung bestimmt. Nur so können Fachunternehmen passende Leistungen anbieten.
6. Vergleichbare Angebote einholen. Alle Anbieter erhalten dieselbe Leistungsbeschreibung. Förderfähige Arbeiten, Umfeldmaßnahmen und normale Sanierung stehen in getrennten Positionen. Die Reihenfolge der Sanierungsarbeiten verhindert widersprüchliche Schnittstellen.
7. Vertrag und Antrag abstimmen. Vor Unterschrift wird geprüft, ob ein Vertrag erlaubt, verboten oder mit Förderbedingung erforderlich ist. Beim KfW-Zuschuss 458 wird der bedingte Vertrag vor Antrag benötigt. Beim Münchner FKG gilt grundsätzlich Antrag vor Auftrag; bedingte Verträge müssen sich auf die städtische Beauftragungsfreigabe beziehen.
8. Zusage und Freigabe abwarten. Antragseingang ist nicht immer gleichbedeutend mit Ausführungsfreigabe. Maßgeblich sind Portalnachricht, Zusage und aktuelles Merkblatt. Erst danach werden Baustart und Bestellung verbindlich ausgelöst. Die Generalunternehmer-Leistungen können die freigegebenen Baupakete koordinieren.
9. Ausführen und nachweisen. Änderungen werden vor Einbau mit Energieeffizienz-Experten und Förderstelle geklärt. Rechnungen enthalten Adresse, Maßnahme und Kostenaufteilung. Produktdaten, Zahlungsbelege, Fotos, Bestätigung nach Durchführung und weitere Nachweise werden vollständig eingereicht.
Vor jedem Schritt wird die Rolle eindeutig zugeordnet. Der Eigentümer stellt oder verantwortet den Antrag, der Energieeffizienz-Experte bestätigt die energetischen Voraussetzungen, der Finanzierungspartner reicht bestimmte KfW-Kreditanträge ein, und das Fachunternehmen beschreibt sowie erbringt die Bauleistung. Bei einer WEG kommen Verwaltung, Beschluss und Kostenverteilung hinzu. Diese Zuständigkeiten gehören mit Fristen in den Terminplan. Sonst liegt zwar ein Angebot vor, aber niemand erstellt rechtzeitig BzA, Förderklausel oder Freigabe.
Die Förderplanung endet nicht mit der Zusage. Technische Abweichungen, andere Produkte oder eine verkürzte Ausführung können die Bewilligungsgrundlage verändern. Deshalb gehören Fördernummer, Planstand und Nachweispflichten in die Projektakte. Mit der Planung des Sanierungsumfangs lassen sich Gestaltung und technische Vorgaben vor dem Baustart verbinden.

Altinformationen übernommen. Förderquoten aus 2024 oder Anfang 2026 werden ungeprüft verwendet. Besonders KfW 458 und die Kombination zwischen Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen wurden im Juli 2026 geändert.
Auftrag zu früh erteilt. Ein verbindlicher Vertrag wird ohne zulässige Förderbedingung unterschrieben. Später lässt sich die Bedingung nicht beliebig ergänzen. Bei kommunalen Programmen kann bereits die Beauftragung vor der Freigabe schädlich sein.
Angebot zu pauschal. „Komplettsanierung 150.000 Euro“ zeigt nicht, welche Kosten Dämmung, Fenster, Heizung oder normale Gestaltung betreffen. Förderstelle und Energieberater können die Kosten nicht sicher zuordnen.
Energieberater zu spät eingebunden. Fenster, Dämmstoff oder Heiztechnik sind bestellt, bevor technische Mindestanforderungen bestätigt wurden. Eine Nachbesserung kann teuer oder unmöglich sein.
Programme doppelt gerechnet. Dieselben Kosten werden gleichzeitig für BAFA, KfW, kommunalen Zuschuss oder Steuerermäßigung angesetzt. Zusätzlich werden neue Sperrfristen übersehen.
iSFP falsch verstanden. Ein Sanierungsfahrplan garantiert keinen Bonus für jede Arbeit. Maßnahme, Zeitpunkt, technische Umsetzung und Kostenobergrenze müssen zu den aktuellen Bedingungen passen.
Zuschuss mit Liquidität verwechselt. Die Förderung wird als sofort verfügbares Geld im Bauzeitenplan behandelt. Abschlagszahlungen werden fällig, bevor der Zuschuss nach Abschluss ausgezahlt ist.
Änderungen nicht freigegeben. Auf der Baustelle wird ein anderes Produkt eingebaut oder eine Dämmstärke reduziert. Die technische Fördervoraussetzung kann dadurch entfallen. Die Sanierung ohne ungeplante Änderungen setzt auf dokumentierte Entscheidungen.
Nachweise nicht vereinbart. Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und Produktdaten fehlen. Eine vollständige handwerkliche Leistung ist nicht automatisch ein vollständiger Förderverwendungsnachweis.
Führen Sie eine Fördermatrix. Jede Zeile enthält Maßnahme, Programm, Antragsteller, Kostenobergrenze, Experte, Vertragsregel, Antragsdatum, Freigabe und Nachweise. So werden Doppelansätze sichtbar.
Trennen Sie drei Budgets. Halten Sie Gesamtprojekt, förderfähige Kosten und erwartete Förderung getrennt. Reserven gehören zum Gesamtprojekt und dürfen nicht vollständig von einer späteren Auszahlung abhängen.
Speichern Sie den Regelstand. Legen Sie Merkblatt, Richtlinie und Portalbestätigung mit Datum ab. Bei späteren Änderungen lässt sich nachvollziehen, welche Bedingungen für den Antrag galten.
Planen Sie die Dokumentation vor dem Rückbau. Bestehende Bauteile, Typenschilder und Ausgangszustand werden fotografiert. Verdeckte Anschlüsse werden dokumentiert, bevor Putz oder Trockenbau sie schließt.
Prüfen Sie kommunale Programme separat. Ein Objekt in München kann andere Zuschüsse erhalten als ein Haus im Landkreis München, Rosenheim oder Augsburg. Zuständig ist immer der tatsächliche Standort.
Lassen Sie Alternativen berechnen. Vergleichen Sie Zuschuss, Kredit, Steuerermäßigung und Umsetzung ohne Förderung nach Eigenanteil, Liquidität und technischen Folgen. Der Budgetplan für die Komplettsanierung unterstützt die Gesamtentscheidung.
Benennen Sie eine Schnittstelle. Energieeffizienz-Experte, Finanzierungspartner, Bauleitung und Fachunternehmen benötigen denselben Planstand. Eine Person führt offene Entscheidungen und Fristen zusammen.
Die BAYAZID Innenausbau GmbH plant und koordiniert Sanierungs-, Renovierungs- und Innenausbauarbeiten in München und Umgebung. Das veröffentlichte Leistungsspektrum umfasst unter anderem Planung, Rückbau, Trockenbau, Oberflächen, Boden, Fenster und Türen sowie die Koordination technischer Fachpartner. Einen Überblick geben die Leistungen von BAYAZID.
Bei förderbezogenen Vorhaben verbinden wir den freigegebenen baulichen Umfang mit Angebot, Terminfolge und Ausführung. Energieberatung, Förderantrag, BzA, BnD, steuerliche Bewertung und Finanzierungsentscheidung müssen durch die jeweils zugelassenen Fachleute und Stellen erfolgen. Mehr zum Unternehmen finden Sie unter BAYAZID Innenausbau München.
Für eine bauliche Projektprüfung können Sie Pläne, vorhandenen iSFP und technische Vorgaben über die Kontaktseite von BAYAZID bereitstellen.
Vorteile. Zuschüsse und Tilgungszuschüsse können den Eigenanteil reduzieren. Die Energieberatung schafft eine technische Gesamtstrategie, während Mindestanforderungen die Ausführungsqualität konkretisieren. Eine getrennte Kostenstruktur macht Angebote vergleichbarer. Fachplanung und Baubegleitung können teilweise selbst gefördert werden. Ergänzungskredite erleichtern unter Voraussetzungen die Finanzierung bereits bezuschusster Maßnahmen.
Grenzen. Förderung bezahlt nicht die gesamte Haussanierung. Technische Vorgaben können Planung und Materialwahl einschränken. Antrag, Nachweise und Prüfung benötigen Zeit. Zuschüsse stehen unter Haushaltsvorbehalt und werden häufig erst nach Abschluss ausgezahlt. Eine maximale Förderquote ist nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung.
Risiken. Falsche Vertragsreihenfolge, fehlende Nachweise oder technische Abweichungen können die Auszahlung gefährden. Seit Juli 2026 können Kombinationsverbote spätere Effizienzhaus-Anträge beeinflussen. Die Förderung darf deshalb nicht nur als Rabatt im Angebot stehen, sondern muss als eigener Prozess geführt werden.
Für eine reine Renovierung von Oberflächen ist der Förderaufwand oft nicht passend. Bei Fenster, Fassade, Heizung und einer umfassenden Sanitär- und Elektroplanung lohnt sich die frühe Prüfung eher.

Steuerermäßigung. § 35c EStG kann bei einem selbst genutzten, ausreichend alten Gebäude eine Alternative zur Zuschussförderung sein. Begünstigte Kosten werden über drei Jahre berücksichtigt. Voraussetzung sind Fachunternehmerausführung, Bescheinigung und ausreichende Einkommensteuer. Dieselben Kosten dürfen nicht zusätzlich öffentlich gefördert werden.
Schrittweise Sanierung. Ein iSFP kann Maßnahmen über mehrere Jahre ordnen. Dach, Fassade, Fenster und Heizung werden so abgestimmt, dass eine frühe Einzelmaßnahme spätere Schritte nicht verhindert. Der Beitrag Altbau schrittweise fördern und sanieren zeigt die Priorisierung.
Ohne Zuschuss umsetzen. Wenn Antrag, Mindeststandard oder Wartezeit wirtschaftlich nicht passen, kann eine technisch sinnvolle Maßnahme auch ohne Zuschuss besser sein. Die Entscheidung wird anhand Gesamtkosten und Nutzen getroffen, nicht anhand der Förderquote.
Finanzierung ergänzen. Neben KfW 358/359 kommen Bankkredit, Modernisierungsdarlehen oder Eigenkapital infrage. Für Familien beim Erwerb eines energetisch schlechten Bestandsgebäudes kann das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ relevant sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von der normalen Sanierungsförderung.
Bayerische Wohnraumförderung. Für Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten kann das Bayerische Modernisierungsprogramm geprüft werden. Es ist kein allgemeiner Zuschuss für jedes selbst genutzte Einfamilienhaus und enthält eigene Belegungs- und Verfahrensbedingungen.
Wer eine Haussanierung in Bayern fördern lassen möchte, braucht vor dem verbindlichen Angebot eine technische Maßnahmenliste und einen passenden Förderweg. BAFA, KfW 458, KfW 261, Ergänzungskredit, kommunale Zuschüsse und Steuerermäßigung folgen unterschiedlichen Regeln.
Seit dem 21. Juli 2026 sind besonders Heizungsboni, Kostenobergrenzen und Kombinationsverbote neu zu prüfen. Angebot, Vertrag, Antrag, Freigabe und Nachweise müssen zusammenpassen. Für die bauliche Ausführung können Sie BAYAZID Innenausbau kontaktieren.
Ihr Ansprechpartner in München
Welche Arbeiten einer Haussanierung werden gefördert?
Gefördert werden nur Maßnahmen, die das jeweilige Programm ausdrücklich erfasst und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Dazu können Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftung, Heizungsoptimierung, eine klimafreundliche Heizung sowie Fachplanung und Baubegleitung gehören. Bad, Boden, Malerarbeiten oder Grundrissänderungen sind nicht automatisch förderfähig. Notwendige Umfeld- und Wiederherstellungsarbeiten können teilweise anerkannt werden, wenn sie unmittelbar zur energetischen Hauptmaßnahme gehören und im Angebot nachvollziehbar getrennt sind.
Muss der Förderantrag vor dem Angebot gestellt werden?
Nein, ein unverbindliches Angebot darf in der Regel vor dem Förderantrag eingeholt werden und wird für die Kostenplanung häufig benötigt. Entscheidend ist der Zeitpunkt des verbindlichen Vertrags oder Baustarts. Bei KfW 458 muss vor Antrag ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung vorliegen. Bei anderen Programmen kann „Antrag vor Auftrag“ gelten. Deshalb müssen Angebot, Vertrag und Auftrag klar voneinander getrennt und die aktuellen Programmbedingungen geprüft werden.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für die Gebäudehülle?
Der BAFA-Grundfördersatz für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt derzeit 15 Prozent. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten kann möglich sein. Ohne anerkannten iSFP sind die förderfähigen Ausgaben grundsätzlich auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt; mit iSFP kann die Grenze auf 60.000 Euro steigen. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden und bestätigt technische Werte, Kosten und ordnungsgemäße Durchführung.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine neue Heizung?
Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 nennt KfW 458 eine Grundförderung von 30 Prozent und mit möglichen Boni insgesamt bis zu 80 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis Ende Januar 2027 16 Prozent. Der Einkommensbonus ist gestaffelt. Welche Quote tatsächlich gilt, hängt unter anderem von Heizung, Altanlage, Selbstnutzung, Einkommen, Kindern und Antragsteller ab.
Kann ich BAFA und KfW weiterhin kombinieren?
Eine Kombination kann möglich sein, muss seit Juli 2026 aber genauer geprüft werden. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Zusätzlich besteht zwischen bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen und einer späteren Effizienzhaus-Förderung ein zeitlich befristetes Kombinationsverbot. Die KfW nennt eine Frist von drei Jahren ab positiver Entscheidung nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Vor dem ersten Antrag sollte der Energieeffizienz-Experte deshalb festlegen, welcher Förderweg zu jeder Maßnahme gehört.
Brauche ich immer einen Energieberater?
Nein, aber für viele wichtige Förderwege ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Das gilt für die Effizienzhaus-Sanierung und regelmäßig für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Bei der Heizungsförderung kann je nach Aufgabe auch ein berechtigtes Fachunternehmen die technische Bestätigung erstellen. Der Energieberater bewertet energetische Anforderungen und Förderunterlagen. Er ersetzt nicht automatisch Statik, Schadstoffprüfung, allgemeine Bauleitung oder steuerliche Beratung.
Gibt es in Bayern zusätzliche Zuschüsse?
Zusätzliche Programme hängen von Gebäude, Nutzung, Eigentümergruppe und Standort ab. Ein allgemeiner bayerischer Zuschuss für jede private Haussanierung besteht nicht. Das Bayerische Modernisierungsprogramm richtet sich unter anderem an Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten und enthält besondere Bedingungen. Städte und Landkreise können eigene Förderungen anbieten. Im Münchner Stadtgebiet ist das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude zu prüfen; außerhalb der Stadt München gilt es nicht.
Was gilt beim Münchner Förderprogramm FKG?
Das FKG gilt nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets München. Für aktuelle BEG-gekoppelte Bausteine sind Bundesförderung, Gebäudezustand und technische Anforderungen mit dem städtischen Antrag abzustimmen. Grundsätzlich gilt Förderantrag vor Auftrag. Bei bestimmten bedingten Verträgen muss die Klausel ausdrücklich an die städtische Beauftragungsfreigabe anknüpfen. Förderhöhe, Kombination und verfügbare Mittel werden immer anhand der aktuellen FKG-Richtlinie und des konkreten Bausteins geprüft.
Kann ich die Sanierung über einen Kredit finanzieren?
Ja. KfW 261 finanziert eine Sanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen kann KfW 358/359 bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bereitstellen, wenn die Zuschusszusage oder der BAFA-Bescheid noch nicht ausgezahlt und nicht älter als zwölf Monate ist. Daneben kommen Bankdarlehen und Eigenkapital infrage. Zuschuss und Kredit sollten getrennt im Liquiditätsplan erscheinen.
Ist der Steuerbonus besser als ein Zuschuss?
Das hängt von Kosten, persönlicher Einkommensteuer und Förderfähigkeit ab. § 35c EStG erlaubt bei einem selbst genutzten und ausreichend alten Wohnobjekt eine Steuerermäßigung von insgesamt 20 Prozent über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt und bescheinigt werden. Für dieselben Kosten darf keine öffentliche Förderung genutzt werden. Eine Steuerberatung sollte die tatsächliche Wirkung vor der Entscheidung berechnen.
Welche Unterlagen braucht der Förderantrag?
Typisch sind Eigentums- und Gebäudedaten, Anzahl der Wohneinheiten, Baualter, technische Maßnahmenbeschreibung, Angebote, Kostenaufteilung, Energieberater-Unterlagen, BzA-ID und gegebenenfalls ein iSFP. Bei KfW 458 wird außerdem ein förderkonform bedingter Vertrag benötigt. Nach der Ausführung folgen Rechnungen, Zahlungsnachweise, Produktdaten, Fachunternehmererklärungen, Fotos und Bestätigung nach Durchführung. Die genaue Liste ergibt sich aus dem jeweiligen Programm und Portal.
Was passiert, wenn sich die Ausführung ändert?
Änderungen müssen vor Bestellung oder Einbau mit dem Energieeffizienz-Experten und gegebenenfalls der Förderstelle geklärt werden. Ein anderes Fenster, eine geringere Dämmstärke oder eine geänderte Heizungsanlage kann technische Mindestanforderungen oder förderfähige Kosten verändern. Die Bauleitung dokumentiert Kosten- und Terminfolgen; der Energieberater bewertet die Förderung. Erst nach schriftlicher Freigabe sollte die geänderte Leistung ausgeführt werden.
Das folgende Szenario ist eine neutrale Beispielrechnung und kein veröffentlichtes Kundenprojekt. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus in Bayern soll energetisch und innen modernisiert werden. Geplant sind Fassadendämmung, neue Fenster, eine Wärmepumpe, Elektroarbeiten, ein Bad, Boden und Malerarbeiten. Die gesamten Bruttokosten betragen im Beispiel 180.000 Euro.
Nach technischer Prüfung werden 58.000 Euro der Gebäudehülle zugeordnet. Weitere 28.000 Euro betreffen die förderfähige Heizung einschließlich notwendiger Umfeldmaßnahmen. Die verbleibenden 94.000 Euro entfallen auf nicht automatisch förderfähige Sanierungs- und Gestaltungsarbeiten, Baustellenorganisation sowie Reserven.
Für die Gebäudehülle wird die BAFA-Grundförderung von 15 Prozent geprüft. Rechnerisch wären auf 58.000 Euro 8.700 Euro möglich. Der Betrag setzt jedoch voraus, dass die erhöhte Kostenobergrenze durch einen anerkannten iSFP greift, alle technischen Mindestwerte erfüllt sind und das BAFA die Kosten vollständig anerkennt. Ohne diese Voraussetzungen könnte nur ein geringerer Kostenanteil berücksichtigt werden.
Für die Heizung wird KfW 458 separat betrachtet. Bei 30 Prozent Grundförderung ergeben sich auf 28.000 Euro rechnerisch 8.400 Euro. Ob Klima- oder Einkommensbonus hinzukommen, hängt von Altanlage, Selbstnutzung, Einkommen, Kindern und Antrag ab. Das Beispiel setzt keinen Bonus an.
Die rechnerische Grundförderung beträgt damit 17.100 Euro. Sie wird nicht von 180.000 Euro, sondern nur von den zugeordneten Kosten ermittelt. Für das Münchner Stadtgebiet wäre zusätzlich das FKG zu prüfen; bei einem Haus außerhalb Münchens entfällt dieser Weg. Der ungedeckte Betrag muss durch Eigenkapital oder Finanzierung tragbar sein.
Das Beispiel zeigt, warum der Förderantrag vor Angebot und Auftrag vorbereitet werden muss: Erst die technische Aufteilung macht den Zuschuss berechenbar. Veröffentlichte Sanierungsarbeiten finden Sie in der Projektübersicht von BAYAZID. Ein veröffentlichtes Beispiel ist die Kompletterneuerung eines Hauses in München; daraus werden keine Förderbeträge für andere Gebäude abgeleitet.

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